AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2022

 

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Tanzwerk Inhaberin: Simone Elsner, Daimlerstraße 32, 68526 Ladenburg (nachfolgend bezeichnet als „Tanzwerk“) und Ihnen als Kursteilnehmer/in bzw. Erziehungsberechtigte/r eines teilnehmendes Kindes (nachfolgend bezeichnet als „Mitglied“).

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Das Tanzwerk erbringt alle beschriebenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

  1. Leistung und Termine

(1) Das Mitglied ist berechtigt, den gebuchten Kurs vom Mitgliedsvertrag in den Öffnungszeiten des Tanzwerkes Ladenburg zu besuchen.

 

(2) Leistungsort der Kurse sind die Kursräume in der Daimlerstraße 32 in 68526 Ladenburg. Das Tanzwerk behält sich vor, einzelne Kurse oder auch den gesamten Kursplan online stattfinden zu lassen. Dies und weitere Informationen werden dem Mitglied rechtzeitig vorher über die üblichen Kommunikationswege mitgeteilt. 

 

(3) Wenn nicht anders vereinbart, findet der gebuchte Kurs wöchentlich statt. Das Tanzwerk und das Mitglied vereinbaren einen Wochentag für die gesamte Vertragslaufzeit, an dem der Kurs besucht wird. Eine Änderung des Kurstages bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Tanzwerk und Mitglied. Bei einer nicht vom Tanzwerk zu vertreten Versäumung des Kurses besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden oder Erstattung der (anteiligen) Kursgebühr.

 

(4) Die Kurse finden nicht in den Schulferien oder an gesetzlichen Feiertagen für Baden-Württemberg statt. Für hierdurch nicht stattgefundene Kurse erfolgt kein Anspruch auf Ersatzstunden oder Erstattung der Kursgebühr. Für die Schulferien erfolgt gegebenenfalls ein verringerter Kursplan, der rechtzeitig bekannt gegeben wird.

 

(5) Eine Betreuung und Aufsicht nach dem gebuchten Kurs für teilnehmende Kinder unter 16 Jahren ist nicht geschuldet. 

 

  1. Mitgliederpflichten

(1) Angemessene Sportbekleidung, Ballettschuhe, Schläppchen, sind vom Mitglied mitzubringen und werden nicht vom Tanzwerk gestellt.

 

(2) Gesundheitliche Beschwerden und Krankheiten, soweit sie die sportliche Betätigung behindern, einschränken oder durch die Betätigung hervortreten, sind dem Tanzwerk Ladenburg bzw. dem/der Kursleiter/in unverzüglich mitzuteilen. Die Teilnahme an den Kursen basiert auf Selbstverantwortung und dem beachten eigener Grenzen.

 

(3) Den Anweisungen des/der Kursleiter/in ist Folge zu leisten.

 

(4) Das Mitglied verpflichtet sich, die Änderung des Namens, Adresse, Kontaktnummern und Bankverbindungen unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen Mehrkosten, etwa Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

(5) Die Erziehungsberechtigten eines angemeldeten Kindes unter 16 Jahren sind verpflichtet, das Kind spätestens 15 Minuten nach dem Kursende abzuholen oder abholen zu lassen.

 

  1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Tanzwerk möglich.

 

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Lastschrift vom Konto des Mitglieds, welches im Mitgliedsvertrag angegeben wurde, eingezogen. Änderungen der Kontoverbindung sind vom Mitglied unverzüglich an das Tanzwerk Ladenburg mitzuteilen. Durch Unterlassung dieser Pflicht entstehenden Mehrkosten, etwa Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

(2) Bei Zahlungsverzug kann das Tanzwerk Ladenburg Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

 

  1. Mitgliedschaft und Verfügbarkeit

(1) Der bezahlte monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (Aufführungen, Ausstattung der Aufführungen) können zusätzliche Gebühren anfallen. 

Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung einer solchen Veranstaltung gesondert hingewiesen.

 

(2) Dienstleistungen, die vom Tanzwerk für die Inanspruchnahme des gebuchten Kurses erforderlich sind, sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst, wie bspw. XX. 

Für eine zusätzliche individuelle Betreuung fallen weitere Kosten an. Preise und Leistungsumfang einer individuellen Betreuung können erfragt werden.

 

(3) Die Teilnahmeplätze in den jeweiligen Kursen sind begrenzt. Das Tanzwerk übernimmt keine Zusage oder Garantie für die Verfügbarkeit eines Platzes. 

 

  1. Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen während der Kurse, etwa zur Aufsicht über minderjährige Kinder, ist gestattet.

 

(2) Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Speisen ist innerhalb der Kursräume untersagt. Der Verzehr mitgebrachter anti-alkoholischer Getränke ist innerhalb der Kursräume gestattet.

 

  1. Haftungsbeschränkung

(1) Das Tanzwerk haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 

Im Übrigen haftet das Tanzwerk für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet das Tanzwerk jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Darüber hinaus haftet das Tanzwerk nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

 

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen vom Tanzwerk.

 

(2) Das Tanzwerk übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld, Kleidung oder sonstige Wertgegenstände. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände, Geld oder Kleidung in die Kursräume oder Umkleide zu bringen oder dort liegen zu lassen, sofern diese nicht durch das Mitglied selbst überwacht werden können. 

 

  1. Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens vier (4) Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch ohne weitere Mitteilung auf unbestimmte Zeit.

 

(2) Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden gilt:

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Tanzwerk Ladenburg maßgeblich.

Beispiel: Das Tanzwerk bekommt die Kündigung im Januar, dann läuft der Vertrag bis 30.April.

 

Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden gilt: 

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Tanzwerk Ladenburg maßgeblich.

Beispiel: Das Tanzwerk bekommt die Kündigung am 10. Januar, dann läuft der Vertrag bis Ende 09. Februar.

 

  1. Kündigungsrechte vom Tanzwerk

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies dem Tanzwerk, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich das Tanzwerk ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

  1.  Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

 

  1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

 

2.) Bei Eintritt einer Erkrankung oder Verletzung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote vom Tanzwerk unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

 

3.) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km 

vom Leistungsort entfernt liegt.

 

4.) Bei Schließung oder Verlegung des Leistungsortes (derzeit Daimlerstraße 32 in Ladenburg), wenn danach der Kursort mindestens 30 km weiter vom Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als der derzeitige Leistungsort.

 

  1.  Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

Mit Abschluss des Nutzungsvertrages speichert Tanzwerk Ladenburg die personenbezogenen Daten wie Name und Vorname des Erziehungsberechtigten, Name und Vorname des Kindes, Anschrift, Telefonnummer sowie die Kontodaten und Zahlungseingänge in einem automatisierten Datenverarbeitungssystem.

 

Die Datenerhebung und -verarbeitung dienen der Vertragsabwicklung, werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

 

Details zur Speicherung, Nutzung und Verwendung der Daten regelt die Datenschutzerklärung, die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist.

 

  1.  Schlussbestimmungen 

Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied dieser Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch das Mitglied als anerkannt.

 

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.